Vorbemerkung
- Diese Bestimmungen gelten zwischen der Electronic Reality Sports GmbH (im Folgenden „ERS“) und dem Kunden (im Folgenden „Lizenznehmer“). Entgegenstehende Bedingungen des Lizenznehmers gelten nur, wenn ERS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Diese Bestimmungen werden Bestandteil der Vereinbarung, wenn in einem Angebot oder Bestellformular auf sie verwiesen wird oder der Lizenznehmer sie bei einer Bestellung elektronisch annimmt. Die aktuelle Fassung ist unter thesportstation.com/software abrufbar.
- Zur besseren Lesbarkeit wird eine einheitliche Sprachform verwendet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
- ERS stellt Hard- und Software zur Erfassung und Auswertung von Lauf- und Bewegungsdaten unter der Bezeichnung sportstation² bereit. Hardware kann gekauft oder gemietet werden. Diese Bestimmungen regeln die Nutzung der Gerätesoftware und der sportstation²-Cloud.
§ 1 Vertragspartner und Vertragsschluss
Vertragspartner sind die Electronic Reality Sports GmbH, Säftgenriede 3a, 38518 Gifhorn, Deutschland, und der Kunde, der ein Angebot annimmt oder die Bestellung elektronisch abschließt. Kundenbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ERS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
- ERS stellt die sportstation²-Gerätesoftware für Betrieb und Steuerung der Hardware sowie die Cloudsoftware zur Verfügung.
- Die Cloud kann insbesondere Online-Auswertungen, Event-Verwaltung, Teilnehmervergleiche, Logokampagnen und geokodierte Werbeaktionen ermöglichen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der jeweils aktuellen Produktbeschreibung im ERS-Shop.
§ 3 GSM-Verbindung und Nutzbarkeit
- Der vollständige Betrieb der sportstation² setzt eine aktive, funktionsfähige GSM-Datenverbindung und eine Verbindung zur sportstation²-Cloud voraus. Das gilt auch für die Kopplung von Gerät und Cloud sowie für Spiele, Läufe, Datenübertragung und Auswertungen.
- Ohne aktive GSM-Verbindung ist die sportstation² nicht nutzbar. Eine Offline-Nutzung ist nicht vorgesehen.
- Die Verbindung wird über ein von ERS bereitgestelltes beziehungsweise freigeschaltetes GSM-Datenpaket ermöglicht. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass für den gewünschten Nutzungszeitraum ein gültiges Paket besteht.
- Ist das Datenpaket abgelaufen oder deaktiviert, kann die Cloud-Verbindung nicht hergestellt werden und die sportstation² ist nicht nutzbar. Diese Einschränkung entspricht der vereinbarten technischen Funktionsweise.
§ 4 Entgelte und Preisliste
- Die GSM-Servicepakete können für 1, 2 oder 3 Jahre gebucht werden. Die Laufzeit beginnt mit Aktivierung der SIM-Karte beziehungsweise Freischaltung der GSM-Verbindung. Die geräte- und laufzeitabhängigen Preise sowie die Mehrgeräte-Rabatte stehen in der Preisliste GSM-Service (PDF), die Bestandteil dieser Bestimmungen ist.
- Alle dort angegebenen Preise gelten je Gerät. Bei mehreren Geräten wird der jeweilige Gerätepreis mit der Gerätezahl multipliziert; der Mehrgeräte-Rabatt steigt einheitlich mit der Gerätezahl: 15 % bei 2 Geräten, 25 % bei 3 Geräten und 35 % bei 4 Geräten. Die Laufzeit ändert diese Staffel nicht. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; der Bruttopreis ist ebenfalls ausgewiesen.
- Ein Softwareupdate als Einzelbuchung kostet 49,00 € netto (58,31 € brutto). Diese Einzelbuchung umfasst kein GSM-Datenpaket und verlängert die GSM-Laufzeit nicht.
- Das gesonderte Paket „Update inklusive SIM für 12 Monate“ kostet 149,00 € inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Dieses Paket ist ein eigenes Angebot und nicht mit den GSM-Servicepreisen der verlinkten Preisliste gleichzusetzen.
- Nach Ablauf eines gebuchten GSM-Zeitraums endet der Cloudzugang automatisch. Es erfolgt keine automatische Verlängerung. Eine Verlängerung oder Neubuchung kann beim ERS angefragt werden; die erneute Freischaltung erfolgt nach Zahlungseingang beziehungsweise entsprechender Freigabe durch ERS.
§ 5 Nutzungsrechte
- ERS räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Gerätesoftware für den vereinbarten Zweck ein. Beim Kauf der Hardware ist das Nutzungsrecht an der Gerätesoftware unbefristet, bei Miete endet es mit Rückgabe des Geräts.
- Das Nutzungsrecht an der Cloudsoftware ist auf die gebuchte Laufzeit beschränkt. Zugangsdaten und Software dürfen nicht unberechtigt an Dritte weitergegeben werden.
- Die Dekompilierung, Rückentwicklung oder Offenlegung des Quellcodes ist unzulässig, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist.
§ 6 Erweiterungen und Teilkündigungen
Zusätzliche Softwaremodule oder Cloud-Optionen ergänzen die Vereinbarung. Teilkündigungen einzelner Module sind möglich, soweit ERS und der Lizenznehmer dies schriftlich vereinbaren.
§ 7 Gewährleistung und Softwarepflege
- ERS stellt die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software bereit und bearbeitet nachvollziehbar gemeldete Fehler innerhalb angemessener Frist.
- ERS kann Updates zur Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Funktionalität bereitstellen. Ein kostenpflichtiges Einzelupdate oder Paket ist in § 4 beschrieben.
- Der Lizenznehmer meldet Fehler mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Fehlbedienung sind von der gesetzlichen Gewährleistung ausgenommen, soweit ERS diese nicht zu vertreten hat.
§ 8 Laufzeit und Beendigung
- Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots oder Abschluss der Bestellung. Die jeweilige Laufzeit ergibt sich aus dem gebuchten Angebot.
- Mit Ablauf des GSM-Datenpakets endet der Zugriff auf die Cloud automatisch. Das Gerät kann dann keine Spiele, Läufe oder Auswertungen ausführen beziehungsweise anzeigen, weil GSM-Verbindung und Cloud-Synchronisation fehlen.
- Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Für eine weitere Nutzung ist ein neues gültiges GSM-Datenpaket erforderlich.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften und behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht. Für Kaufleute ist Gifhorn Erfüllungsort und Gerichtsstand.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Oktober 2026
Die anklickbare Preisliste enthält die GSM-Servicepreise nach Laufzeit und Gerätezahl. Softwareupdate einzeln: 49,00 € netto / 58,31 € brutto. Update inklusive SIM für 12 Monate: 149,00 € brutto.
Preisliste GSM-Service öffnen (PDF)